Zwischen 1580 und 1650, Höhepunkt der Hexenverfolgung in Deutschland,
kam es zu tausenden Prozessen. Auch für Bernau sind rund zwei
dutzend Fälle dokumentiert.
Hexe ist ein Begriff der in deutschsprachigen Gerichtstexten seit
1417 auftaucht. Durch das Baseler Konzil 1437 und Schriften wie
der „Hexenhammer“ (1486) etablierte sich der Glaube
an Hexen und ihre Verfolgung.
Das Thema Hexenverfolgung ist eine Fundgrube für Interessierte
an der Regionalgeschichte. Der Verein Bildung-Begegnung-Zeitgeschehen
hat sich an die Aufarbeitung dieses Kapitels Bernauer Vergangenheit
gemacht.
In der Tobias-Seiler-Chronik der Stadt von 1736 finden sich bereits
22 Fälle. Als bbz sich auf die Suche in verschiedenen Archiven
begab, stieß der Verein auf eine Reihe von Original Prozessprotokollen,
die bis zu 450 Jahre alt sind. Die Aufarbeitung einzelner Schicksale
konnte beginnen. „Die Menschen, deren Geschichten wir hier
entdecken sind keine tote Materie, wie Namen in Geschichtsbüchern“,
sagt Falk Bege, der im bbz ein Freiwilliges Kulturelles Jahr leistet,
„sie werden zu realen Personen. Voller Spannung arbeiten wir
uns in ihre Schicksale.“
In den Jahren 1616 bis 1622 führte der Stadt-Sekretär
Thomas Beling alle Hexenprozesse im Namen des Magistrats. So wurde
auch der Fall Dorothea Meermann ausführlich dokumentiert gefunden.
Die Anklage lautet: Zauberey halber. Das Urteil: Tod.
Da bereits ihre Mutter und Großmutter Jahre zuvor in Folge
des Hexereivorwurfs hingerichtet wurden, stand Dorothea Meermann
die Hälfte ihres Lebens unter Verdacht. Öffentlich beschuldigt
wurde sie 1617 von Gertrud Mühlenbeck, die zum Zeitpunkt dieser
Aussage selbst der Zauberei angeklagt war.
Unter der Folter wurde sie gefragt, ob sie von anderen Hexen in
Bernau wisse. Sie benannte einen Großteil der später
Angeklagten. Auf diesem Weg kam es immer wieder zu Prozessreihen.
Nach Mühlenbecks Aussage wurde Orthie, so nannte man Dorothea
Meermann, in Haft genommen und ihre Nachbarn und Angehörigen
wurden als Zeugen unter Eid am 2. Dezember 1617 in der Bernauer
Ratsversammlung vernommen. Die Chronik nennt folgende gravamina
(Vorwürfe):
Sie füttere den Drachen. Der Drache wäre „in ihrem
Haus aus- und einfliegen gesehen worden“. Sie habe sich tagelang
in ihrem Haus eingesperrt. Ihr Nachbar Matthes Kröchel klagte,
dass sein Korn verschimmelt ist. Außerdem machte Meermann
sich verdächtig, als sie weinte, nachdem Gertrud Mühlenbeck
in Haft kam und sie nachforschte, was jene über sie erzählt
hatte.
Warum lieferte Mühlenbeck weitere Frauen aus? Persönliche
Gründe könnten Ursache gewesen sein. Aber auch sie wird
von der Existenz von Hexen überzeugt gewesen sein. Die Angst
verdächtigt zu werden, erfasste wohl alle.
Es konnte vorkommen, dass selbst Familienmitglieder in den Chor
der Ankläger einstimmten, um Verdacht von sich zu weisen. In
der Seiler-Chronik findet sich der Fall „Anna Mund“
in dem der eigene Ehemann, die der Folter entflohene, Angeklagte
wieder dem Gericht übergab.
Dorothea Meermanns Familie hielt zu ihr. Ihr Schwiegersohn war
der Verteidiger vor Gericht. Ihre Tochter Catherina Selchow geriet
später selbst in Verdacht, nachdem sie den Scharfrichter, der
die Folter an ihrer Mutter durchführte, daraufhin ansprach.
Besonders an der Geschichte Bernaus lässt sich ein Vorurteil
über die Hexenverfolgung widerlegen: Die Kirche war nicht immer
verantwortlich. Es waren die Bürger, die Nachbarn, der Stadtrat,
die Unschuldige zu Hexen stempelten und in den Tod trieben.
Folter galt als Mittel der Wahrheitsfindung. Als Annahme galt,
dass unter den großen Schmerzen und der Angst nicht gelogen
würde. Doch erreichte man in den meisten Fällen das genaue
Gegenteil. Allein unter Androhung der Folter waren Menschen bereit,
Geständnisse abzugeben. Diese Geständnisse glichen oft
Aussagen aus dem Hexenhammer, von dem sie übernommen wurden.
Angeklagte sagten, was der Scharfrichter hören wollte, um ihre
„Tortur“ zu beenden.
Orthie Meermann aber bekannte sich selbst unter der Folter zu keinem
der Vorwürfe. Das war ungewöhnlich, aus heutiger, wie
aus damaliger Sicht.
Deswegen wandte der Rat von Bernau sich an die juristische Fakultät
zu Frankfurt, die zum damaligen Zeit das beratende Gremium für
Hexenprozesse in der Region stellte.
Die Briefe an die Fakultät sind erhalten geblieben. „Interessant
von beiden Seiten - Anklage und Verteidigung - Stellungnahmen lesen
zu können“, sagt Falk Bege.
Für ein Todesurteil war das Geständnis der Angeklagten
notwendig. Deswegen kam es zu dem Beschluss, die Folter fortzusetzen.
Seiler schreibt des weiteren: „Da nun die Tortur mit dieser
Orthie Meermann abermals aufs härteste vorgenommen ist, geschieht
es, dass dieselbe unvermutet in der custodie (Gewahrsam) stirbt“.
Am 19. August 1619 wurde sie von den Henkershelfern in ungeweihter
Erde begraben.
Zusammen mit denen von 27 weiteren Beschuldigten steht Meermanns
Name heute auf dem Denkmal für die Opfer der Hexenverfolgung
von Annelie Grund.
Wer Interesse hat, die Forschung voranzutreiben, kann sich beim
bbz melden. Der Verein freut sich über tatkräftige Unterstützung.