Die Anklage lautet: Zauberey wegen

von Falk Bege

       
 
 
 

Zwischen 1580 und 1650, Höhepunkt der Hexenverfolgung in Deutschland, kam es zu tausenden Prozessen. Auch für Bernau sind rund zwei dutzend Fälle dokumentiert.

Hexe ist ein Begriff der in deutschsprachigen Gerichtstexten seit 1417 auftaucht. Durch das Baseler Konzil 1437 und Schriften wie der „Hexenhammer“ (1486) etablierte sich der Glaube an Hexen und ihre Verfolgung.

Das Thema Hexenverfolgung ist eine Fundgrube für Interessierte an der Regionalgeschichte. Der Verein Bildung-Begegnung-Zeitgeschehen hat sich an die Aufarbeitung dieses Kapitels Bernauer Vergangenheit gemacht.

In der Tobias-Seiler-Chronik der Stadt von 1736 finden sich bereits 22 Fälle. Als bbz sich auf die Suche in verschiedenen Archiven begab, stieß der Verein auf eine Reihe von Original Prozessprotokollen, die bis zu 450 Jahre alt sind. Die Aufarbeitung einzelner Schicksale konnte beginnen. „Die Menschen, deren Geschichten wir hier entdecken sind keine tote Materie, wie Namen in Geschichtsbüchern“, sagt Falk Bege, der im bbz ein Freiwilliges Kulturelles Jahr leistet, „sie werden zu realen Personen. Voller Spannung arbeiten wir uns in ihre Schicksale.“

In den Jahren 1616 bis 1622 führte der Stadt-Sekretär Thomas Beling alle Hexenprozesse im Namen des Magistrats. So wurde auch der Fall Dorothea Meermann ausführlich dokumentiert gefunden. Die Anklage lautet: Zauberey halber. Das Urteil: Tod.

Da bereits ihre Mutter und Großmutter Jahre zuvor in Folge des Hexereivorwurfs hingerichtet wurden, stand Dorothea Meermann die Hälfte ihres Lebens unter Verdacht. Öffentlich beschuldigt wurde sie 1617 von Gertrud Mühlenbeck, die zum Zeitpunkt dieser Aussage selbst der Zauberei angeklagt war.

Unter der Folter wurde sie gefragt, ob sie von anderen Hexen in Bernau wisse. Sie benannte einen Großteil der später Angeklagten. Auf diesem Weg kam es immer wieder zu Prozessreihen.

Nach Mühlenbecks Aussage wurde Orthie, so nannte man Dorothea Meermann, in Haft genommen und ihre Nachbarn und Angehörigen wurden als Zeugen unter Eid am 2. Dezember 1617 in der Bernauer Ratsversammlung vernommen. Die Chronik nennt folgende gravamina (Vorwürfe):

Sie füttere den Drachen. Der Drache wäre „in ihrem Haus aus- und einfliegen gesehen worden“. Sie habe sich tagelang in ihrem Haus eingesperrt. Ihr Nachbar Matthes Kröchel klagte, dass sein Korn verschimmelt ist. Außerdem machte Meermann sich verdächtig, als sie weinte, nachdem Gertrud Mühlenbeck in Haft kam und sie nachforschte, was jene über sie erzählt hatte.

Warum lieferte Mühlenbeck weitere Frauen aus? Persönliche Gründe könnten Ursache gewesen sein. Aber auch sie wird von der Existenz von Hexen überzeugt gewesen sein. Die Angst verdächtigt zu werden, erfasste wohl alle.

Es konnte vorkommen, dass selbst Familienmitglieder in den Chor der Ankläger einstimmten, um Verdacht von sich zu weisen. In der Seiler-Chronik findet sich der Fall „Anna Mund“ in dem der eigene Ehemann, die der Folter entflohene, Angeklagte wieder dem Gericht übergab.

Dorothea Meermanns Familie hielt zu ihr. Ihr Schwiegersohn war der Verteidiger vor Gericht. Ihre Tochter Catherina Selchow geriet später selbst in Verdacht, nachdem sie den Scharfrichter, der die Folter an ihrer Mutter durchführte, daraufhin ansprach.

Besonders an der Geschichte Bernaus lässt sich ein Vorurteil über die Hexenverfolgung widerlegen: Die Kirche war nicht immer verantwortlich. Es waren die Bürger, die Nachbarn, der Stadtrat, die Unschuldige zu Hexen stempelten und in den Tod trieben.

Folter galt als Mittel der Wahrheitsfindung. Als Annahme galt, dass unter den großen Schmerzen und der Angst nicht gelogen würde. Doch erreichte man in den meisten Fällen das genaue Gegenteil. Allein unter Androhung der Folter waren Menschen bereit, Geständnisse abzugeben. Diese Geständnisse glichen oft Aussagen aus dem Hexenhammer, von dem sie übernommen wurden. Angeklagte sagten, was der Scharfrichter hören wollte, um ihre „Tortur“ zu beenden.

Orthie Meermann aber bekannte sich selbst unter der Folter zu keinem der Vorwürfe. Das war ungewöhnlich, aus heutiger, wie aus damaliger Sicht.

Deswegen wandte der Rat von Bernau sich an die juristische Fakultät zu Frankfurt, die zum damaligen Zeit das beratende Gremium für Hexenprozesse in der Region stellte.

Die Briefe an die Fakultät sind erhalten geblieben. „Interessant von beiden Seiten - Anklage und Verteidigung - Stellungnahmen lesen zu können“, sagt Falk Bege.

Für ein Todesurteil war das Geständnis der Angeklagten notwendig. Deswegen kam es zu dem Beschluss, die Folter fortzusetzen. Seiler schreibt des weiteren: „Da nun die Tortur mit dieser Orthie Meermann abermals aufs härteste vorgenommen ist, geschieht es, dass dieselbe unvermutet in der custodie (Gewahrsam) stirbt“.

Am 19. August 1619 wurde sie von den Henkershelfern in ungeweihter Erde begraben.

Zusammen mit denen von 27 weiteren Beschuldigten steht Meermanns Name heute auf dem Denkmal für die Opfer der Hexenverfolgung von Annelie Grund.

Wer Interesse hat, die Forschung voranzutreiben, kann sich beim bbz melden. Der Verein freut sich über tatkräftige Unterstützung.